Es besteht die Pflicht, alphanumerische Codes im Sinne der Entscheidung 97/129/EG zur Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien für B2B und B2C zu verwenden (Dlgs 3.09.2020). Hexagon und alle seine Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihr Verpackungsmaterial diese Pflicht erfüllt. Details finden Sie hier:

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